Wenn ein geliebter Mensch stirbt wirft uns das erstmal aus der Bahn. Für einige bricht eine ganze Welt zusammen und sie können vorerst nicht mehr klar denken. Aber genau in diesem Fall kommen viele Situationen auf uns zu, in denen wir eigentlich einen klaren Kopf bräuchten. Es muss viel organisiert werden, viele Stellen müssen kontaktiert werden und was geschieht mit den Sachen und Verträgen der verstorbenen Person? Hier gibt es alle Infos rund um die Klärung des Nachlasses.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Wohnung

Lebte die verstorbene Person zuletzt in einem gemieteten Objekt, geht der bis dahin gültige Mietvertrag an die Erben über. Die Erben müssen diesen dann fristgemäß kündigen – soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.

Das Eigentum

Lebte die verstorbene Person zuletzt in einem Eigentum, geht das Eigentum an die Erben über. Dazu erben die neuen Eigentümer alle Verträge in Verbindung mit dem Eigentum (Wasser, Storm, Gas, Wohngebäudeversicherung etc.).

Mobilfunk und DSL-Verträge

Diese Art von Verträgen kann zum Datum des Ablebens der verstorbenen Person gekündigt bzw. aufgehoben werden. Hierfür ist es in der Regel nur notwendig die Sterbeurkunde und einen Dreizeiler bei dem jeweiligen Anbieter einzureichen.

Versicherungsverträge

Bei Versicherungsverträgen verhält es sich je nach Versicherungsart. Hier die wichtigsten im Überblick:

Privathaftpflichtversicherung – läuft die Versicherung auf den Namen der verstorbenen Person, muss nur die Sterbeurkunde mit einem Dreizeiler bei der Versicherung eingereicht werden. Der Vertrag wird zum Sterbedatum aufgehoben und abgerechnet. Zu viel gezahlte Beiträge werden an die Erben erstattet. Gib hierfür auf dem Dreizeiler gleich die neue Bankverbindung an, falls die der verstorbenen Person nicht mehr bestehen sollte.

Hausratversicherung – die Hausratversicherung umfasst einfach gesagt alles, was Du nun aus dem Haus/ der Wohnung räumen musst. Hausrat ist alles, was runterfallen würde, wenn Du das Haus auf den Kopf stellst. Bleibt der Hausrat der verstorbenen Peron bestehen, wird also nicht aufgelöst, geht der Vertrag an die Erben über. Wird der Hausrat aufgelöst, ist wieder ein Dreizeiler mit Sterbeurkunde und Datum, zu wann der Hausrat aufgelöst wird, notwendig. Der Vertrag wird zum Auflösungsdatum des Hausrats abgerechnet. Auch hier werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

Wohngebäudeversicherung – die Wohngebäudeversicherung geht immer an die Erben über! Wird das Haus veräußert, kauft der Erwerber die Wohngebäudeversicherung mit, er kann anschließend ab Kenntnis über die Wohngebäudeversicherung mit einer Sonderfrist von vier Wochen kündigen oder den Vertrag behalten.

Unfallversicherung – diese kann ebenfalls mit Sterbeurkunde und Dreizeiler zum Sterbedatum aufgehoben werden. Doch ACHTUNG!!! eventuell werden hier nach dem Tod Leistungen fällig!!! Voraussetzung dafür ist, dass der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, bitte informiere hier immer genauer das Versicherungsunternehmen, damit die Leistungsfrage geprüft werden kann.

Kfz-Versicherung – das Auto geht an die Erben über. Ebenso der Versicherungsvertrag. Die Versicherung muss unverzüglich über den Tod und die Erben informiert werden!

Rechtsschutz und sonstige Sachverträge – hier gilt auch, der Vertrag kann mit einem Dreizeiler und der Sterbeurkunde zum Sterbedatum aufgehoben und abgerechnet werden. Darunter zählen zum Beispiel: Versicherung für Elektronik, Drohnenversicherung, Handyversicherung.
Das Selbe gilt für alle Krankenversicherungsverträge, auch hier ist eine Leistungsfrage zu prüfen!!!

Lebensversicherungen – unter diese Kategorie zählen auch Rentenversicherungen oder Sterbegeld. Bitte wende Dich zu diesen Verträgen am besten ausführlich an die Versicherung, da hier eventuell Leistungen fällig werden!

Bei Fragen rund um die Versicherungsverträge stehe ich gern zur Verfügung!

Das Bankkonto

Die Bank benötigt die Sterbeurkunde und in der Regel einen gültigen Personalausweis der Erben, um den Nachlass zu bearbeiten. Hier hat jede Bank ein etwas anderes Vorgehen. In der Regel ist ein Besuch vor Ort aufgrund der Legitimation notwendig. Das Bankkonto wird dann in den meisten Fällen auf die Erben umgeschrieben, bis alle Transaktionen beendet sind.

Steuerangelegenheiten

Steuerangelegenheiten sind immer sehr individuell und anders. Bitte wende Dich hierzu an das örtliche Finanzamt. Die Bank meldet den Nachlass der Konten übrigens selbstständig an das Finanzamt, hier musst Du nicht tätig werden. Jedoch solltest Du prüfen, ob andere Steuerangelegenheiten wie eine Steuererklärung für Dich Pflicht sind.

Schulden: Darlehen, Kredite, Pfändungen sonstige Verbindlichkeiten

Hier kommt eine gute Nachricht für alle Gläubiger Deutschlands! Denn wer ein Erbe annimmt, erbt nicht nur das Vermögen der verstorbenen Person, sondern auch die Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass ein Erbe im Fall der Fälle auch ein dickes Minus in der Tasche des Erben verursachen kann. Beispiel: Es wird ein Haus geerbt und verkauft. Der Verkaufspreis beträgt 120.000,00 €. Das Haus ist noch mit 80.000,00 € belastet. Zusätzlich werden Vorzugszinsen durch die frühzeitige Ablösung des Darlehens fällig, Beispiel weitere 9.500,00 €. Zusätzlich hatte die verstorbene Peron diverse Privatkredite für Urlaube und Elektronik. Die Gläubiger erhalten weitere 60.000,00 €. Mit dem überzogenen Bankkonto macht das ein Minus von 31.650,00 €. Kann ich jetzt noch einen Rückzieher machen? Nein!

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