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Bedingungen für die Empfehlungen
§1 Möglichkeit zur Empfehlung
Empfehlen dürfen Personen, die bereits mit mir im Kontakt waren, eine Beratung bei mir genutzt haben oder bereits Kunden bei mir sind. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
§2 Erfolgreiche Empfehlungen
Eine Empfehlung gilt dann als erfolgreich, wenn die empfohlene Person mindestens einen qualifizierten Vertrag abgeschlossen hat. Zwischen Empfehlung und Abschluss dürfen maximal 60 Tage liegen. Anschließend verfällt die Empfehlung und muss erneut abgegeben werden.
§3 Qualifizierte Verträge
Für Empfehlungsprämien sind folgende Verträge qualifiziert: KFZ-Versicherung, Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Hundehalterhaftpflicht, Tier-OP, Rechtsschutz, Tierkranken, Zahnzusatz, Unfall, Sterbekasse, Geldanlage, Rente, Risikoleben, private Krankenvollversicherung.
§4 Empfehlungsprämie – Auszahlung
Die Empfehlungsprämie wird frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgezahlt – spätestens nach dem Ablauf von drei vollen Versicherungsmonaten.
§5 Höhe der Empfehlungsprämie
Die Höhe der einzelnen Empfehlungsprämien hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab:
– 10 € für: KFZ-, Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tier-OP-Versicherung (Wertgutschein oder Bankkonto)
– 20 € für: Tierkranken-, Zahnzusatz- oder Unfallversicherung (je Vertrag)
– 40 € für: Geldanlage, Rente, Sterbekasse oder Risikoleben (je Vertrag)
– 100–400 € für: private Krankenvollversicherung, große Anwartschaft oder Beihilfeversicherung (abhängig vom Beitrag)
Bitte fragen Sie die genauen Konditionen zuvor an. Die Prämie hängt bei diesen Versicherungsformen stark vom monatlichen Beitrag ab.
§6 Recht auf Auszahlung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Prämien. Es handelt sich um eine freiwillige Tippgeberprovision, die Sie selbstständig beim Finanzamt angeben müssen.
§7 Recht auf Ablehnung
Wirkt eine Empfehlung unseriös, lassen es meine Kapazitäten nicht zu oder sind die Umstände unzumutbar, darf Ihre Empfehlung ohne Begründung abgelehnt werden.
§8 Berechnung der Gesamtsumme
Die Prämien werden je Vertrag und Vertragsart summiert. Verträge mit mehreren versicherten Personen gelten als ein Vertrag. Die maximale Auszahlung pro Empfehlung beträgt 500,00 €.
§9 Recht auf Auskunft
Es besteht kein Anspruch auf Auskunft zu personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Empfehlungsprämie. Das System basiert auf Vertrauen und Ehrlichkeit.
§10 Finanzamt
Bitte geben Sie ausgezahlte Empfehlungsprämien, die über geltende Freigrenzen hinausgehen, beim Finanzamt an.
Stand: 08.2024